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Infos zur Elternbeiratsarbeit und zu den Mitgliedern Drucken E-Mail
Donnerstag, den 24. April 2008 um 14:31 Uhr

Herzlich Willkommen,

der Elternbeirat des Aventinus-Gymnasiums Burghausen begrüßt Sie herzlich auf seiner Seite. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über uns und unsere Arbeitsfelder.

 

Hintere Reihe v.links: Ludwig Weindl, Hans Trost, Erich Tomzig, Eva Ustrich-Wagner, Markus Bauer, Heike Maser, Werner Jedlitschka, Georg Holzner. Vordere Reihe v.links: Lisa Zielonka, Angelika Kirch, Getrud Köster und Susanne Geith.

Mitglieder des Elternbeirats 2009/2010

Vorsitzende:                        Angelika Kirch

Stellvertreter:                      Dr. Erich Tomzig

Vertreter im Schulforum:      Kirch, Geith, Ustrich-Wagner

Tipps:

Eine genaue Aufgabenverteilung sowie eine Adressenliste steht Ihnen unter DOWNLOADS/LINKS als PDF-File zur Verfügung! Ebenso finden Sie hier die Protokolle der Sitzungen als PDF-File.

Sie suchen Aufgaben zu den Jahrgangsstufentests? Hier ist der Link zum Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung ISB

Aufgaben:

  • Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der Eltern volljähriger Schüler einer Schule.
     
  • Er hat in dieser Funktion das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen.
    Er hat das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren.
    Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern nimmt er entgegen und berät darüber.
     
  • Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er in laufendem Gespräch mit Schulleitung, Lehrern, Personalrat und Schülern.
     
  • Die Beratung und teilweise Entscheidung der Problem- und Fragestellungen erfolgt in regelmäßigen, normalerweise zweimonatlichen Elternbeiratssitzungen. In wichtigen Fällen wird auch kurzfristig eine Sitzung abgehalten. In aller Regel nimmt die Schulleitung teil, der Sachaufwandsträger (Landratsamt) kann auf Verlangen hinzugezogen werden.
     
  • Drei gewählte Mitglieder des Elternbeirats nehmen an den Beratungen und Entscheidungen des Schulforums teil.
Schulfahrten können nur mit Zustimmung des Elternbeirats stattfinden.
Der Elternbeirat hat deshalb über die geplanten Schulfahrten, d.h.
    • Klassensprecherseminar,
    • Studienfahrten,
    • Schüleraustausch,
    • Schulskikurse,
    • Schullandheimaufenthalte,
    • Klassenfahrten
    zu beraten. Hierbei spielen neben der Höhe der Kosten auch die pädagogische Zielsetzung, die fachlich begründete Notwendigkeit, der Zielort, die Dauer, der Termin und der dadurch ausfallende Unterricht eine gewichtige Rolle.
    Der Elternbeirat achtet darauf, dass kein Schüler aus Kostengründen zu Hause bleiben muss.
  • Weitere spezielle Beratungs- und Entscheidungsaufgaben sind u.a.:
    • Lernmittel,
    • Entlassung und Ausschluss von Schülern,
    • Zahl der Schulaufgaben und Kurzarbeiten,
    • Schulentwicklung und Profilbildung der Schule,
    • Einführung von Schulversuchen,
    • Grundsätze der Umsetzung des den Schulen zur Verfügung stehenden Lehrerbudgets.
 

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